Überschusseinspeisung 2024: Vergütung für deinen überschüssigen Solarstrom.

Betreiber von Photovoltaik-Anlagen haben die Möglichkeit, ihren überschüssigen erzeugten Strom in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen (Überschusseinspeisung).

Für die Netz-Einspeisung deines selbst produzierten Stroms gibt es eine Vergütung, deren Höhe das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) garantiert.

  • Die Höhe dieser Vergütung hängt zum einen von der Größe deiner PV-Anlage ab.
  • Zum anderen spielt auch der Zeitpunkt, zu dem deine Anlage ans Netz geht, eine bedeutende Rolle.

Seit dem 1. Februar 2024 beträgt die Vergütung 8,11 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für eine Anlagenleistung von bis zu 10 kWp. Für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 40 kWp liegt die Vergütung bei 7,03 Cent/kWh und für solche bis 100 kWp bei 5,74 Cent/kWh.

Wenn du eine Solaranlage mit einer Leistung von 15 kWp errichtest, erhältst du anteilig 8,11 Cent pro kWh für die ersten 10 kWp und 7,03 Cent für die nächsten 5 kWp, demnach 7,75 Cent je Kilowattstunde. Der Vergütungssatz entspricht also einem Mittelwert, in den entsprechend der Leistungsanteile die jeweiligen Vergütungssätze anteilig eingerechnet werden.

Spätere Absenkungen der gesetzlich geregelten Einspeisevergütung beeinflussen nach dem Start der Anlage den bereits zugesagten Betrag nicht.

Als Eigentümer eines selbst genutzten Wohnhauses solltest du wissen, dass du die Einspeisevergütung für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp nicht versteuern musst.

Ermittle zusammen mit deinem Partner aus deiner Region die Einsparungen einer Solarlösung mit Überschusseinspeisung.

Ähnliche Beiträge