Einspeisevergütung 2025: Neue Vergütungssätze für die Überschusseinspeisung deines Solarstroms.
Betreiber von Photovoltaik-Anlagen können ihren nicht selbst verbrauchten Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen und erhalten dafür eine gesetzlich garantierte Vergütung (Einspeisevergütung). Diese ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und wird in regelmäßigen Abständen angepasst.
Seit dem 1. Februar 2025 gelten neue Vergütungssätze für die Überschusseinspeisung. Die aktuelle Vergütungshöhe hängt von der Leistung der jeweiligen PV-Anlage ab:

- Bis 10 kWp: 7,94 Cent/kWh
- Bis 40 kWp: 6,88 Cent/kWh
- 40 bis 100 kWp: 5,62 Cent/kWh
Die Vergütungssätze werden gestaffelt berechnet. Errichtest du beispielsweise eine PV-Anlage mit einer Leistung von 15 kWp, erhältst du für die ersten 10 kWp eine Vergütung von 7,94 Cent/kWh und für die darüber hinausgehenden 5 kWp eine Vergütung von 6,88 Cent/kWh. Der durchschnittliche Vergütungssatz für deine gesamte Anlage liegt somit bei 7,59 Cent/kWh.
Wichtig zu wissen: Sobald deine Anlage in Betrieb genommen wurde, bleibt der zugesagte Vergütungssatz für die nächsten 20 Jahre unverändert. Spätere Senkungen der Einspeisevergütung betreffen nur neue Anlagen.
Die neue Einspeisevergütung macht den Betrieb einer Solaranlage weiterhin wirtschaftlich attraktiv, auch wenn die Sätze gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken sind.
